_ sei währenddessen auf dem Beifahrersitz gesessen. In der Folge sei der Beschuldigte drei Mal mit dem Fahrzeug gegen ihn gefahren, obwohl er ihn aufgrund der orangefarbenen Arbeitskleidung nicht habe übersehen können (Frage 1). Das Fahrzeug des Beschuldigten sei regulär eingeparkt gewesen, sein eigenes Fahrzeug habe sich dahinter auf der Strasse befunden (Frage 5). Beim Ausparkmanöver habe der Beschuldigte ihn seitlich "erwischt", wobei er jeweils nur im Schritttempo gefahren sei. Er habe ihn drei Mal im Abstand von etwa zwei bis fünf Sekunden und "plus minus" am selben Ort einfach "angekarrt". Das Ganze sei zu schnell geschehen, um ausweichen zu können.