4.3. 4.3.1. Den Akten lässt sich entnehmen, dass der Konflikt zwischen dem Beschwerdeführer und dem Beschuldigten im Wesentlichen darauf zurückzuführen ist, dass der Beschuldigte eine Beziehung mit D._____ (Ehefrau des Beschwerdeführers) einging. Aus den WhatsApp-Chatverläufen geht hervor, dass der Beschwerdeführer den Beschuldigten in der Zeit vor dem 25. Dezember 2024 wiederholt – konkret am 4., 5., 9., 12., 14., 17. und 24. Dezember 2024, teilweise mehrmals täglich – sinngemäss aufforderte, den Kontakt zu D._____ zu beenden, seine Familie nicht zu zerstören und sich von ihr fernzuhalten.