des Grenzübertritts so zu wählen, dass eine Personenkontrolle erfolgreich umgangen werden kann. Auch eine Meldepflicht ist nicht geeignet, eine Flucht oder ein Untertauchen des Beschwerdeführers zu verhindern, zumal aus der Schweiz aufgrund ihrer geringen Grösse innert kürzester Zeit an zahlreichen (auch "grünen") Grenzübertritten geflüchtet werden kann. Die Meldepflicht erlaubte vorliegend einzig die rasche Einleitung einer Fahndung im Falle einer Flucht ins Ausland. Der Einsatz von Electronic Monitoring setzt voraus, dass keine Fluchtgefahr besteht (vgl. "Merkblatt für den Vollzug von Electronic Monitoring (EM)