_ beim Diebstahl erwischt wurde, mit dem Deliktsgut flüchtete, dabei zunächst von einer Mitarbeiterin der B._____ und anschliessend von D._____ und E._____ verfolgt wurde, wobei er diese mit einem Messer bedrohte und dann in ein Waldstück flüchtete, in welchem er festgenommen wurde. Die Flucht aus dem Drogeriemarkt und die gleichzeitige Verfolgung des Beschwerdeführers durch eine Mitarbeiterin des betroffenen Drogeriemarkts spricht zunächst klarerweise dafür, dass dieser beim Diebstahl auf frischer Tat ertappt worden sein muss (vgl. auch act. 83 [HA.2025.193], wonach der Beschwerdeführer von einer "Dame entdeckt" worden sei).