zunächst darauf hinzuweisen, dass die abschliessende rechtliche Würdigung grundsätzlich dem Sachgericht obliegt. Bei der jetzigen Sachlage ist wie oben dargelegt davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer im Drogeriemarkt der B._____ in U._____ beim Diebstahl erwischt wurde, mit dem Deliktsgut flüchtete, dabei zunächst von einer Mitarbeiterin der B._____ und anschliessend von D._____ und E._____ verfolgt wurde, wobei er diese mit einem Messer bedrohte und dann in ein Waldstück flüchtete, in welchem er festgenommen wurde.