Beschwerdeführerin am 17. Januar 2023 mit einem Aktienkapital von Fr. 100'000.00 (90 Namenaktien zu Fr. 1'000.00 und 100 Namenaktien zu Fr. 100.00) gegründet haben und die Beschwerdeführerin nach der Eintragung ins Handelsregister am […] die Geschäftstätigkeit aufgenommen hat. Aus den Gründungsunterlagen der Beschwerdeführerin geht hervor, dass es sich beim Beschuldigten 1 um ein Mitglied des Verwaltungsrats mit Einzelunterschrift und beim Beschuldigten 2 um den Präsidenten des Verwaltungsrats mit Einzelunterschrift handelt (vgl. Auszüge des Handelsregisters des Kantons Aargau, act. 5.2 003 ff.).