5.2.3. Der Beschuldigte 1 steht zudem im Verdacht, sich der ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziff. 1 StGB) und der Verletzung des Geschäftsgeheimnisses (Art. 162 StGB) strafbar gemacht zu haben. Konkret wird ihm vorgeworfen, während seiner Tätigkeit als Leiter des Standorts P._____ das dortige Personal der E._____ AG für seine neue Praxis, die Beschwerdeführerin, abgeworben zu haben. Weiter soll er im Zeitraum zwischen ca. Juli 2022 und dem 28. April 2023 interne Zahlen zur Geschäftstätigkeit des Standorts P._____ der E._____ AG mit seinem Geschäftspartner, dem Beschuldigten 2 (STA.2023.249), geteilt haben (Ausdehnungsverfügung vom 3. Juni 2024).