5.2. 5.2.1. Dem Beschuldigten 1 wird zunächst vorgeworfen, sich der Verwertung fremder Leistungen (Art. 23 i.V.m. Art. 5 lit. a UWG) strafbar gemacht zu haben. Konkret besteht der Verdacht, dass der Beschuldigte 1 im Zeitraum Januar bis März 2023 E-Mails mit Unterlagen seiner damaligen Arbeitgeberin, der E._____ AG, in Verletzung der Informations- und Kommunikati- onstechnologie-Richtlinien an sich privat bzw. an seine private E-Mailadresse weiterleitete und diese Unterlagen für den Aufbau der Beschwerdeführerin als Konkurrenzunternehmung seiner damaligen Arbeitgeberin verwendete (Eröffnungsverfügung der Kantonalen Staatsanwaltschaft vom 3. November 2023).