Die Zulässigkeit der "geheimen Durchsuchung" von in Verbindung mit einem Mitteilungsverbot edierten Unterlagen ist in der Lehre umstritten, weil dadurch die Vorschriften der Siegelung unterlaufen werden (vgl. etwa HENEG- HAN/MELE/MÜLLER/WOHLERS, E-Mails als Beweismittel im Strafverfahren, -9-