Es sei widerrechtlich, Informationen eines Beschuldigten über Unterlagen der Beschwerdeführerin zu beschaffen. Die Steuerunterlagen des Beschuldigten 2 könnten durch eine Edition direkt bei ihm erlangt werden, wobei ihm diesbezüglich ein Beschwerderecht zustehe. Eine Beschlagnahme bei der Bank der Beschwerdeführerin verletze die Verfahrensrechte des Beschuldigten 2 und sei unzulässig, insbesondere da die Unterlagen im Hinblick auf eine allfällige Geldstrafe beschlagnahmt werden sollten (Stellungnahme, Ziff. 2.5).