Im Übrigen verfüge die Kantonale Staatsanwaltschaft aufgrund der beschlagnahmten E-Mail-Korrespondenz über sämtliche Informationen, namentlich den Mietvertrag. Weshalb Bauabrechnungen, Mietunterlagen oder Einrichtungsabrechnungen Aufschluss über die Geschäftsaufnahme geben sollten, sei unklar. Aus dem Mietvertrag ergebe sich der Mietbeginn, -8- woraus sich ergebe, dass Ausbau und Einrichtung danach erfolgt seien (Stellungnahme, Ziff. 2.4).