2.3. Die Kantonale Staatsanwaltschaft bringt in ihrer Beschwerdeantwort vor, die beschlagnahmten Unterlagen seien für die Abklärung der Tatvorwürfe offensichtlich von Relevanz. Die Kontoeröffnungsunterlagen seien erforderlich, um sowohl die Rolle der Beschuldigten bei der Beschwerdeführerin als auch den Zeitpunkt deren Gründung zu klären. Die Kontoauszüge dienten der Feststellung, wann die Geschäftstätigkeit der Beschwerdeführerin aufgenommen worden sei und ab wann ehemalige Mitarbeitende der E._____ AG Zahlungen erhalten und damit ihre Tätigkeit bei der Beschwerdeführerin aufgenommen hätten. Aktuelle Bankunterlagen könnten einen allfälligen finanziellen Schaden der E.___