3. 3.1. Mit Eingabe vom 10. Juli 2025 erhob die Beschwerdeführerin gegen den ihr am 30. Juni 2025 zugestellten Beschlagnahmebefehl vom 27. Juni 2025 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde mit den folgenden Anträgen: -4- " 1. Es sei die Verfügung vom 27. Juni 2025 in Bezug auf die act. 5.8 001-280 (Unterlagen I._____) aufzuheben und zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 2. Es sei der vorliegenden Teil-Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen.