1.2. Die Kantonale Staatsanwaltschaft verfügte am 3. November 2023 die Eröffnung einer Strafuntersuchung gegen den Beschuldigten 1 wegen Verwertung fremder Leistungen (Art. 23 i.V.m. Art. 5 lit. a UWG). Mit Verfügungen vom 27. November 2023 und vom 3. Juni 2024 dehnte die Kantonale Staatsanwaltschaft die Strafuntersuchung auf die Tatbestände der Urkundenfälschung (Art. 251 Ziff. 1 StGB), der ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziff. 1 StGB) und der Verletzung des Geschäftsgeheimnisses (Art. 162 StGB)