Die Zahlung mit der Mitteilung "bbb" (vgl. E. 3.3) weist aufgrund der Währung und dass es sich um eine "SEPA-Standard"- Zahlung (Single Euro Payments Area) handelt ebenfalls Auslandsbezug auf. Zudem wurde auch die E-Mail-Adresse, welche für den Betrug an B._____ benutzt wurde, in Nigeria erstellt (act. 1.3.1 0010 und 0021). Die ebengenannten Auslandsbezüge könnten das Verfahren weiter verkomplizieren.