3. 3.1. Gegen diese ihm am 9. Juli 2025 zugestellte Verfügung erhob der Beschwerdeführer gleichentags bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde und ersuchte um Bewilligung einer amtlichen Verteidigung. 3.2. Mit Beschwerdeantwort vom 18. Juli 2025 beantragte die Kantonale Staatsanwaltschaft die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. 3.3. Mit Eingabe vom 25. Juli 2025 liess sich der Beschwerdeführer erneut vernehmen. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: