5.3.2. In Bezug auf die weiteren Vorwürfe der Verwertung fremder Leistungen, der ungetreuen Geschäftsbesorgung sowie der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen (Letzteres im Zusammenhang mit dem neuen Geschäftspartner des Beschwerdeführers, dem Beschuldigten [vgl. E. 5.2.1 und 5.2.3 hiervor]), ist aktenkundig, dass der Beschwerdeführer die C._____ AG mit dem Beschuldigten am 17. Januar 2023 mit einem Aktienkapital von Fr. 100'000.00 (90 Namenaktien zu Fr. 1'000.00 und 100 Namenaktien zu Fr. 100.00) gegründet hat und die C._____ AG nach der Eintragung ins Handelsregister am […] die Geschäftstätigkeit aufgenommen hat (vgl. Auszüge des Handelsregisters des Kantons Aargau, act.