Fraglich und zu prüfen ist, ob die von der Kantonalen Staatsanwaltschaft mit der angefochtenen Verfügung beschlagnahmten Unterlagen zu den Bankbeziehungen zwischen dem Beschwerdeführer und der D._____ (inkl. Kontoeröffnungsunterlagen, Saldostände, Konto- und Depotauszüge, Vermögensausweise, Vollmachten, etc.) geeignet und erforderlich sind, um die entsprechenden Tatverdachte gegen den Beschwerdeführer gegenwärtig (weiter) zu untersuchen. Schliesslich ist zu beurteilen, ob die Beschlagnahme beweisgeeigneter Unterlagen verhältnismässig im engeren Sinn ist, d.h. das öffentliche Interesse an der Strafuntersuchung das private Interesse des Beschwerdefüh-