264 Abs. 1 lit. d StPO) – im Beschwerdeverfahren geltend zu machen (Urteil des Bundesgerichts 7B_929/2023 vom 22. August 2025 E. 2.3 f. mit Hinweisen). Vorliegend erhält der Beschwerdeführer die Gelegenheit, sich umfassend zur Zulässigkeit der Beschlagnahme der Unterlagen der D._____ zu äussern. Damit wird seinem Anspruch auf rechtliches Gehör hinlänglich Rechnung getragen.