Diese gingen aus den edierten Unterlagen hervor. So deuteten die monatlichen Überweisungen der C._____ AG seit 27. Juli 2023 darauf hin, dass der Beschwerdeführer ein monatliches Nettosalär in dieser Höhe beziehe (Beschwerdeantwort, Ziff. 2.2.1). Die Unterlagen seien auch zur Klärung des Tatvorwurfs des Aufbaus einer Konkurrenzunternehmung relevant. Aus dem E-Mailverkehr zwischen dem Beschwerdeführer und M._____ vom 16. bis 18. März 2023 sei ersichtlich, dass der Beschwerdeführer Letzterem zehn Namenaktien der C._____ AG für Fr. 300'000.00 verkauft habe. Aus den edierten Bankunterlagen gingen entsprechende Transaktionen hervor (Beschwerdeantwort, Ziff.