1.2. Der Beschwerdeführer hat im gegen ihn geführten Strafverfahren als beschuldigte Person Parteistellung (Art. 104 Abs. 1 lit. a StPO). Mit der angefochtenen Verfügung ordnete die Kantonale Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme verschiedener Unterlagen zu den persönlichen Bankbeziehungen des Beschwerdeführers bei der D._____ (fortan: […]) an (Kontoeröffnungsunterlagen, KYC-Dossiers, Vermögensausweise und Kontoauszüge von Privat- und Sparkonten). Der Beschwerdeführer hat daher ein rechtlich geschütztes Interesse im Sinne von Art. 382 Abs. 1 StPO an der Aufhebung dieser Verfügung.