2. Am 27. Juni 2025 erliess die Kantonale Staatsanwaltschaft einen Beschlagnahmebefehl, mit welchem sie die Beschlagnahme unter anderem der mit Editionsverfügung vom 4. Juni 2024 erhobenen Unterlagen der D._____ betreffend den Beschwerdeführer (act. 5.7 001-280) anordnete. 3. 3.1. Mit Eingabe vom 9. Juli 2025 erhob der Beschwerdeführer gegen den ihm am 30. Juni 2025 zugestellten Beschlagnahmebefehl vom 27. Juni 2025 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde mit den folgenden Anträgen: