Im Nachgang zu dieser Strafanzeige erfolgten verschiedene Ergänzungen derselben. 1.2. Die Kantonale Staatsanwaltschaft verfügte am 3. November 2023 die Eröffnung einer Strafuntersuchung gegen den Beschwerdeführer wegen Verwertung fremder Leistungen (Art. 23 i.V.m. Art. 5 lit. a UWG). Mit Verfügungen vom 27. November 2023 und vom 3. Juni 2024 dehnte die Kantonale Staatsanwaltschaft die Strafuntersuchung auf die Tatbestände der Urkundenfälschung (Art. 251 Ziff. 1 StGB), der ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziff. 1 StGB) und der Verletzung des Geschäftsgeheimnisses (Art. 162 StGB)