__ komplett ausgehöhlt und nachhaltig geschädigt habe, indem er (jeweils mutmasslich) vertrauliche Geschäftsdaten von ihr abgezogen, langjährige Mitarbeitende sowie Patienten abgeworben sowie Zuweiserbeziehungen beeinträchtigt habe. Gestützt darauf beantragten die E._____ AG und die F._____ AG, gegen den Beschwerdeführer sowie etwaige Mitbeteiligte sei eine Strafuntersuchung wegen Verdachts auf ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158 StGB), Widerhandlung gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Verletzung des Geschäftsgeheimnisses (Art. 162 StGB) sowie "alle weiteren einschlägigen Delikte" zu eröffnen.