Aus dem Gesamtzusammenhang der Aussagen des Beschuldigten ergibt sich für den massgeblichen Durchschnittsadressaten eindeutig, dass es ihm damit einzig darum ging, die Tätigkeit der Beschwerdeführerin als Finanzchefin zu kritisieren, spricht er doch von einer "Fehlbesetzung", Überforderung und von fehlender Kompetenz. Für den durchschnittlichen Leser dieser Äusserungen entsteht nicht der Eindruck, dass sich die Beschwerdeführerin auch als Privatperson nicht so benimmt, wie sich nach allgemeiner Anschauung ein - 11 -