2. Prozessualer Antrag: Die Eingabe der Beschwerdeführerin vom 15. Juli 2025 sei integral, inkl. Beilage, aus dem Recht zu weisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Staatskasse." 3.6. Die Beschwerdeführerin nahm am 29. August 2025 unaufgefordert Stellung und hielt an den beschwerdeweise gestellten Anträgen fest. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: