2. Die Beschwerdegegnerin sei anzuweisen, gegen den Beschuldigten ein Vorverfahren i.S.v. Art. 299 ff. StPO einzuleiten wegen Verleumdung (Art. 174 StGB), evtl. übler Nachrede (Art. 173 StGB) zum Nachteil der Beschwerdeführerin, begangen anlässlich einer Besprechung mit der internen Kontrollstelle der E._____ am 10. März 2025 oder einer anderen solchen Besprechung davor oder danach, in U._____ oder Umgebung. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge." 3.2. Am 15. Juli 2025 liess sich die Beschwerdeführerin unter Hinweis auf eine weitere Beilage erneut vernehmen und ersuchte darum, diese zu den Akten zu nehmen.