Beschuldigter B._____, […] verteidigt durch Rechtsanwalt Oliver Bulaty, […] Anfechtungs- Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau gegenstand vom 24. Juni 2025 in der Strafsache gegen B._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. Mit Eingabe vom 19. Juni 2025 erstattete A._____ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) Strafanzeige (inkl. Strafantrag) gegen B._____ (nachfolgend: Beschuldigter) und konstituierte sich gleichzeitig als Zivil- und Strafklägerin. Sie warf ihm Verleumdung und evtl. üble Nachrede vor.