4.3. 4.3.1. Die Geschädigte konnte die von ihr geltend gemachte grosse Angst vor dem Beschwerdeführer (B 6 zu HA, S. 3, Frage 4; S. 6, Frage 35) eindrücklich zum Ausdruck bringen. Sie sagte aus, den Beschwerdeführer und seine ganze Familie auf ihrem Handy blockiert zu haben (B 2 zu HA, S. 4, Frage 16). Wenn sie nach draussen gehe, müsse sie immer schauen, wo er sei. Sie lasse die Kinder nicht allein (B 2 zu HA, S. 3, Frage 6) und begleite den Sohn gemeinsam mit der Tochter zur Schule (B 2 zu HA, S. 6, Frage 38). Sie habe ihre Anwältin informiert (B 2 zu HA, S. 4, Frage 9) und die Reisepässe der Kinder versteckt (B 2 zu HA, S. 5, Frage 27).