sie vor fünf Jahren in den Irak ziehen und dort leben wollen. Sein Vater lebe dort und sei krank. Als er die Nachricht versandt habe, sei er betrunken mit seinen Freunden in einer Bar gewesen. Sie sei für das Mietzinsdepot ihrer Wohnung verantwortlich. Er habe gewollt, dass sie mit in den Irak komme. Die Geschädigte habe ihn vor einem Monat blockiert, deswegen habe er die Sprachnachricht ihrer Schwester schicken müssen (B 3 zu HA, S. 3, Fragen 7 ff.).