Die Geschädigte dürfe nicht in der Wohnung bleiben, denn das Mietzinsdepot habe er bezahlt. Wenn sie es bezahle, könne sie in der Wohnung bleiben. Er werde nach V._____ zurückkehren und sie müsse die Wohnung verlassen. Sie solle die Schlüssel vom Auto darin zurücklassen, so dass er dieses nehmen könne. Er werde die Kinder nicht bei ihr lassen (B 2 zu HA, S. 3, Frage 3). Diese Aussagen decken sich im Wesentlichen mit der eingeholten Übersetzung vom 28. Juni 2025. Auch seine Familie habe gesagt, dass sie die Kinder nicht bei ihr lassen wolle (B 2 zu HA, S. 4, Frage 11). Seine Familie habe ihre Familie angerufen.