Anlässlich der ersten delegierten Einvernahme durch die Kantonspolizei Aargau vom 27. Juni 2025 um 14:01 Uhr behauptete der Beschwerdeführer, dass die Geschädigte ihm ein Handzeichen zum Anhalten gegeben habe, weil sie sein Auto gewollt habe. Er habe ihr gesagt, sie könne es in zwei Tagen habe. Aber sie habe gesagt, wenn sie das Auto nicht jetzt bekomme, dann rufe sie die Polizei, erzähle eine Geschichte und mache ihn kaputt. Er habe auch nicht nach Hause gewollt, sondern dort bloss Zigaretten kaufen und dann zur Gemeinde gehen wollen. Sie möchte, dass er ins Gefängnis komme. Er habe sie nicht geschlagen und habe gar nichts gemacht. Sie lüge viel.