4.2.2. Zum zweiten Vorfall, der wiederum einen Polizeieinsatz ausgelöst hat, soll es am 26. Juni 2025 gekommen sein. Anlässlich ihrer ersten Einvernahme durch die Kantonspolizei Aargau vom 27. Juni 2025 um 10:06 Uhr schilderte die Geschädigte ihre grosse Angst vor dem Beschwerdeführer und die Tatsache, dass er die Trennung nicht wahrhaben wolle. So sagte die Geschädigte aus, sie sei gestern beim Briefkasten gewesen. Der Beschwerdeführer sei im Auto auf der Strasse gewesen und habe gedroht, dass er sie umbringen werde. Sie habe gesagt, sie werde die Polizei rufen, wenn er nicht weggehe. Dann habe er sowohl sie als auch die Polizei mit - 10 -