Dass er dennoch glaubt, dass die Situation zwischen ihnen gut sei (B 7 zu HA, S. 6, Frage 39), erscheint deshalb realitätsfremd. Wenngleich nachvollziehbar ist, dass er mit der Trennung Mühe bekundet und insbesondere seine Kinder vermisst, ist sein Erscheinen vor der Haustür der Geschädigten am frühen Morgen mit penetrantem Klopfen und Klingeln nicht nachvollziehbar, sondern Ausdruck einer offensichtlichen Verzweiflung und Uneinsichtigkeit in die von der Geschädigten gewünschte Trennung. Auch dies spricht dafür, dass er die von der Geschädigten geschilderten Drohungen ausgesprochen hatte.