Die Tatsache, dass er in den frühen Morgenstunden mit Vehemenz Einlass begehrte, spricht nicht für einen friedfertigen Besuch. Vielmehr passt dieses Verhalten zu den Aussagen der Geschädigten, wonach er ihr gedroht habe, sie zu töten bzw. ihr die Kinder wegzunehmen. Dies auch deshalb, weil der Beschwerdeführer die von der Geschädigten initiierte Trennung seit dem 24. April 2025 (B 6 zu HA, S. 5, Fragen 25 f.) nicht zu akzeptieren scheint bzw. diese nicht wahrhaben will, gab er doch an, sie seien nicht getrennt (B 7 zu HA, S. 6, Frage 33), obwohl er bereits von der Anwältin der Geschädigten wegen der anstehenden Scheidung angerufen wurde (B 7 zu HA, S. 6, Frage 35).