An der zweiten polizeilichen Einvernahme vom 27. Juni 2025 um 11:41 Uhr sagte die Geschädigte aus, am 6. Juni 2025 sei der Beschwerdeführer vor ihrer Tür gewesen und habe versucht diese zu öffnen. Er habe gesagt, er lasse sie nicht in Ruhe, er bringe sie um und werde ihr die Kinder wegnehmen. Er habe diese Worte immer wiederholt. Sie habe Angst um sich und ihre Kinder gehabt (B 2 zu HA, S. 4, Frage 17 und S. 5, Frage 21), insbesondere davor, dass er mit den Kindern ohne Reisepässe wegfahre. Er könne nicht mit ihnen fliegen, da sie die Reisepässe zu einer Freundin gebracht habe (B 2 zu HA, S. 5, Frage 27).