Er klopfte und klingelte mehrmals. Die Geschädigte sagte gegenüber den Polizisten aus, der Beschwerdeführer und sie seien seit ca. sechs Wochen getrennt, er sei bereits um 18 Uhr vorbeigekommen und habe gesagt, er würde die Kinder abholen und mit ihnen nach V._____ ausreisen. Sie habe die Tür nicht geöffnet. Der Beschwerdeführer bestritt diese Aussage und gab an, er habe nicht schlafen können und sei deshalb zur Geschädigten gegangen. In der Folge wurde eine fünftägige Wegweisung angeordnet (Beilage [B] 5 zum Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft [HA]).