4.2. 4.2.1. Insgesamt soll der Beschwerdeführer die Geschädigte innerhalb von knapp drei Wochen bei drei unterschiedlichen Gelegenheiten bedroht haben. Dem Polizeiprotokoll Häusliche Gewalt der Regionalpolizei Zurzibiet vom 16. Juni 2025 lässt sich entnehmen, dass die Geschädigte am 6. Juni 2025 um 2:56 Uhr die Polizei alarmierte. Die ausgerückten Patrouillen haben den Beschwerdeführer vor der verschlossenen Tür der Geschädigten vorgefunden. Er klopfte und klingelte mehrmals.