Nach islamischem Recht seien Ehemänner gehalten, um die Ehefrau zu werben und sich um Versöhnung zu bemühen, bis die Ehefrau den Imam um eine Ehescheidung bitte. Als die Wegweisung abgelaufen sei, habe der Beschwerdeführer den Kontakt zu seinen Kindern -7- und der Ehefrau gesucht, in der Hoffnung auf Versöhnung. Dieses Verhalten sei einfühlbar und kein Ausdruck für eine besondere Gefährlichkeit.