Aus seinem Stunden-Rapport geht vielmehr hervor, dass er dem Staat den Zeitaufwand für seine Beteiligung am Strafverfahren (Aktenstudium, Aktenzustellungen, Beteiligung an der Einvernahme, Kontakt mit den Behörden, Besprechung mit seiner Verteidigerin etc.) zu einem Stundenansatz von Fr. 180.00 in Rechnung stellt, ohne jedoch einen Lohn- oder Verdienstausfall im gleichen Umfang darzutun oder auch nur ansatzweise zu belegen. Insbesondere ist auch für seine Teilnahme an der Einvernahme weder geltend gemacht noch nachgewiesen, ob er überhaupt einen Verdienstausfall hatte, ob er Überstunden einziehen oder Arbeitszeit anderweitig kompensieren konnte, um dem Termin Folge zu leisten.