__ Immobi- lien-Treuhand als Liegenschaftsverwalterin hätte es zudem keiner juristischer Kenntnisse bedurft. Bis auf die beantragte Abnahme der Vorladung für die ursprünglich geplante Einvernahme vom 14. August 2024 wurden keine Eingaben durch seine Verteidigerin getätigt. Der Beschwerdeführer führt weiter aus, dass das Strafverfahren weitreichende Auswirkungen auf sein berufliches und persönliches Fortkommen habe. Diese Befürchtung kann nicht nachvollzogen werden, nachdem einzig eine polizeiliche Einvernahme stattgefunden hat und noch keine Strafuntersuchung eröffnet worden war. Der Beschwerdeführer hätte zunächst ohne weiteres Zutun den Fortgang des Verfahrens abwarten können.