Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten am 3. Juni 2025 die Nichtanhandnahme der Strafsache. 4.2.4. Von einer hartnäckigen Verfolgung der Strafanzeige kann vorliegend aufgrund des Gesagten nicht die Rede sein. Das Verfahren wurde ohne vorgängige Eröffnung einer Strafuntersuchung mit einer Nichtanhandnahme erledigt.