4.2.2. Die Anzeigeerstatterin C._____ warf dem Beschwerdeführer vor, von ihr hergestellte Fotografien der Mietwohnung für Online-Inserate verwendet bzw. diese veröffentlicht zu haben. Allerdings gab sie an, dass sie wusste, dass die Fotos im Rahmen eines Wohnungsverkaufs eingefordert (und verwendet) wurden (act. 86). Es handelt sich offensichtlich nicht um einen komplexen Sachverhalt.