Die Staatsanwaltschaft Muri- Bremgarten widerspreche sich, wenn sie schliesse, dass der Bagatellcharakter für einen Anwalt (vielleicht nicht für den Beschwerdeführer) erkennbar gewesen sei und gleichzeitig die Angemessenheit einer anwaltlichen Vertretung verneine. Dass die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten im Beschwerdeverfahren eine zwei Seiten umfassende Beschwerdeantwort nachschiebe, illustriere weiter die Tragweite der gerügten Gehörsverletzung. Schliesslich sei der durch die Rechtsvertretung erbrachte Aufwand sowohl notwendig wie auch angemessen gewesen.