1. Am 22. Mai 2024 reichte C._____ Strafanzeige gegen A._____ wegen Urheberrechtsverletzung ein. Ihm wurde als Präsident des Verwaltungsrats der D._____ Immobilien-Treuhand vorgeworfen, ungefähr in der Zeit zwischen dem 11. Januar 2024 und April 2024 von einem unbekannten Ort aus ohne die Einwilligung von C._____ von dieser aufgenommene Fotos ihrer Wohnung an der X-Strasse-Strasse in F._____ für Online-Inserate verwendet bzw. diese veröffentlicht zu haben. C._____ stellte am 29. Mai 2024 Strafantrag gegen A._____. Das Strafverfahren wurde ursprünglich von der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis geführt und am 24. Februar 2025 von der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten übernommen.