Demnach sowie aufgrund seiner Aussagen anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 5. Mai 2025 (Akten HA.2025.301, act. 27 ff.) und der übrigen Akten besteht der dringende Verdacht, dass der Beschwerdeführer in der Zeit vom 8. November 2024 bis 22. März 2025 in Baden, Wettingen und Siggenthal Station insgesamt 29 Einbruchdiebstähle in Geschäftsräumlichkeiten, Restaurationsbetriebe und Baustellencontainer verübte, um seinen Lebensunterhalt sowie seinen Drogenkonsum zu finanzieren, wobei es in neun Fällen beim Versuch blieb. Drei Einbrüche beging der Beschwerdeführer mutmasslich zusammen mit B._____, drei weitere mutmasslich zusammen mit einem namentlich nicht bekannten Mittäter.