4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." 3.2. Die Staatsanwaltschaft Baden ersuchte mit Beschwerdeantwort vom 1. Juli 2025 um Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolge. 4. Auf Gesuch der Staatsanwaltschaft Baden vom 24. Juni 2025 verfügte das Zwangsmassnahmengericht am 2. Juli 2025 die Verlängerung der Untersuchungshaft bis am 3. Oktober 2025 (Verfahren HA.2025.341). -4- Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: