d. Der Beschuldigte habe einen Austritt aus der Klinik der Staatsanwaltschaft mitzuteilen." 2.5. Das Zwangsmassnahmengericht wies das Haftentlassungsgesuch mit Verfügung vom 14. Juni 2025 ab. 3. 3.1. Gegen diese ihm am 17. Juni 2025 zugestellte Verfügung erhob A._____ mit Eingabe vom 27. Juni 2025 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts Beschwerde mit folgenden Anträgen: " 1. Die Verfügung vom 14. Juni 2025 sei aufzuheben. 2. Der Beschuldige sei aus der Untersuchungshaft zu entlassen.