2.2. Am 4. Juni 2025 stellte A._____ bei der Staatsanwaltschaft Baden das Gesuch um Entlassung aus der Untersuchungshaft, evtl. unter Anordnung von Ersatzmassnahmen. 2.3. Die Staatsanwaltschaft Baden leitete das Haftentlassungsgesuch am 5. Juni 2025 an das Zwangsmassnahmengericht weiter und beantragte dessen Abweisung sowie den Verzicht auf die Anordnung von Ersatzmassnahmen. 2.4. A._____ stellte mit Stellungnahme vom 11. Juni 2025 folgende Anträge: " 1. Der Beschuldigte sei aus der Untersuchungshaft zu entlassen.