Der Verletzung von ยง 4 Abs. 5 EG StPO ist durch deren Feststellung im Dispositiv, durch die teilweise Gutheissung der Beschwerde in diesem Punkt und im Rahmen der Kostenfolge angemessen Rechnung zu tragen (vgl. analog Urteile des Bundesgerichts 7B_984/2023 vom 8. Januar 2024 - 15 - E. 3.1.3, 1B_138/2021 vom 9. April 2021 E. 2.3, 1B_160/2013 vom 17. Mai 2013 E. 2.3).